NORD/LB Kulturstiftung
Die NORD/LB Kulturstiftung sieht die Bedeutung von Kunst und Kultur in Themen, die nicht im Fokus des konventionellen Kulturbetriebs stehen. Innovation und Veränderung zur Bewältigung gesellschaftlicher Anpassungsprozesse sind für uns die Themen der Kulturarbeit von morgen.
Über die Kulturstiftung
Die NORD/LB Kulturstiftung, gegründet am 29. November 2012, wurde durch die Norddeutsche Landesbank errichtet. Finanzielle Basis für die Kulturstiftung war der Erlös aus dem Verkauf der Skulptur „Tulips“ von Jeff Koons, die 2002 für den Neubau der NORD/LB in Hannover angekauft worden war.
Zweck der NORD/LB Kulturstiftung ist die ideelle und finanzielle Förderung von Kunst und Kultur an Orten, an denen die NORD/LB geschäftlich aktiv ist. Dies gilt auch für die Auslandsstandorte der NORD/LB.
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Förderung kultureller Einrichtungen und kultureller Projekte, den Erwerb oder die Sicherung wertvoller Kulturgüter, durch kulturelle Eigenveranstaltungen der Stiftung, den Aufbau einer eigenen Sammlung, Vergabe von Stipendien und Kulturpreisen sowie Forschung und Lehre im kulturellen Bereich verwirklicht.
Um kulturellen Veränderungsprozessen in der Gesellschaft Rechnung zu tragen, wird die NORD/LB Kulturstiftung bevorzugt form- und themenübergreifende Projekte aufgreifen, die Kultur für ausgewählte Zielgruppen aktiv fördern, für neue Zielgruppen erschließen und für junge Menschen öffnen und vermitteln.
Unsere Satzung finden Sie hier.
Unser Anspruch
Die Rolle der Kultur in der Gesellschaft verändert sich Schritt für Schritt. Kulturarbeit der Zukunft bedeutet immer mehr die Vermittlung von Wissen und neuen Erfahrungen und wird zunehmend ein Phänomen immer breiterer Gesellschaftsschichten. Kultur soll Gelegenheiten der Begegnung und neue Formen des Zusammenseins schaffen sowie die Mitwirkung bei der Gestaltung und Einbringung eigener Beiträge anregen.
Die NORD/LB Kulturstiftung sieht die besondere Bedeutung von Kunst und Kultur in Themen, die nicht im Fokus des konventionellen Kulturbetriebs stehen. Innovation und Veränderung zur Bewältigung gesellschaftlicher Anpassungsprozesse sind für uns die Themen der Kulturarbeit von morgen.
Unsere Förderungen
Die NORD/LB Kulturstiftung fördert vor allem innovative, unkonventionelle Projekte in den Bereichen Bildende und Darstellende Kunst, Musik und Literatur mit hohem Qualitätsanspruch, aber mit gezielter Wirkung in möglichst breite gesellschaftliche Schichten.
Bildende Kunst
- Schwerpunktmäßig Gegenwartskunst ab 1945 in Ausstellungen, Museen, Kunstvereinen und nichtkommerziellen Ausstellungsräumen
- Kataloge im Zusammenhang mit geförderten Ausstellungen
- Ankauf von Kunstsammlungen und künstlerischen Nachlässen für Museen und Museumsarchive
- Kunstpädagogische Projekte
Musik
- Schwerpunktmäßig zeitgenössische Musik, insbesondere neue Kompositionen in Verbindung mit Konzerten und Musikfestivals
- Klassische Musik in Verbindung mit Konzerten und Musikfestivals
- Musikpädagogische Projekte
Darstellende Kunst
- Projekte an öffentlichen Bühnen und freien Theatern mit Schwerpunkt Neuinszenierung, experimentelles Theater,
- Inszenierungen für Tanztheater und Ballett
- Theaterpädagogische Projekte
Literatur
- Projekte in öffentlichen Bibliotheken und Archiven im Zusammenhang mit Kulturarbeit an Schulen
- Ankäufe von bibliophilen Sammlungen und Nachlässen für öffentliche Bibliotheken
- Lesungen im Rahmen von Veranstaltungen und Projekten
- Lese- und Sprachförderungsprojekte
Weitere Förderungen
- Nichtkommerzielle Tagungen und Symposien im Zusammenhang mit kulturellen Aspekten in Bezug auf die vorgenannten Themenschwerpunkte
- Forschung und Lehre im Zusammenhang mit Bildender und Darstellender Kunst, Musik und Literatur
- In begrenzten Ausnahmefällen Projekte in Landeseinrichtungen
- In begrenzten Ausnahmefällen Partnerschaften mit Museen, Vereinen und Theatern
Wie fördern wir?
Förderungen werden grundsätzlich nur an kulturelle Einrichtungen und Organisationen auf Basis eines Projektes geleistet. Als Projekt gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung einzelner Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen. Einzelpersonen (z.B. Künstler, Autoren) können nur im Rahmen einer Projektförderung unterstützt werden.
Förderanträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn der Projektträger gemeinnützig ist und entweder seinen Sitz im Tätigkeitsgebiet der Kulturstiftung hat oder das Projekt dort durchgeführt wird.
Förderanträge werden auf dem Postweg oder per Mail an die Kulturstiftung gerichtet. Ein mit unseren Förderkriterien abgeglichenes Konzept und ein aussagekräftiger Finanzplan sind maßgebliche Kriterien für die Förderentscheidung.
Förderanträge können nur vorgelegt werden, wenn die Finanzierung des Projekts einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten des Projekts aufweist.
Zusagen oder Absagen werden dem Antragsteller nach den Sitzungen ohne Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt.
Die eingesandten Förderanträge werden archiviert. Im Falle einer Absage erhalten Antragsteller zusätzlich eingereichte Materialien nur zurückgesandt, soweit dies keinen außerordentlichen Aufwand verursacht.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Projektende einzureichen.
Was fördern wir nicht?
- Begonnene oder bereits durchgeführte Projekte sowie Ausfallfinanzierungen
- Film- oder Fernsehproduktionen sowie Video-, DVD- und CD-Produktionen
- Druckkostenzuschüsse für Publikationen (außer im Rahmen geförderter Projekte)
- Baumaßnahmen, Ausstattung und Personalkosten
- Projekte von Hobbykünstlern, Hobbyautoren, Hobbymusikern
- Kunsthandwerk, Brauchtum, Heimat- und Denkmalpflege
- Religiöse Veranstaltungen, z.B. Gottesdienste, sakrale Ausstellungen
- Zustiftungen an andere Stiftungen, Förderpreise Dritter, Dauerförderungen
In Braunschweig und im alten Braunschweiger Land erfolgt schon heute eine umfangreiche Förderung über den Förderausschuss der Braunschweigischen Landessparkasse und durch Die Braunschweigische Stiftung. https://www.die-braunschweigische.de/
Förderantrag
Sie möchten einen Antrag auf Förderung bei der NORD/LB Kulturstiftung stellen?
Diese Informationen benötigen wir von Ihnen:
1. Allgemeine Angaben
(z.B. Antragsteller, Institution, Verein, Adresse, Kontoverbindung)
2. Projektangaben
3. Projektbeschreibung
4. Kosten- und Finanzierungsplan inkl. Nennung der Kooperationspartner
5. Erklärung über die Richtigkeit der Angaben
Jetzt Antrag stellen
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und reichen es unterschriebenen zusammen mit allen weiteren Unterlagen bei der NORD/LB Kulturstiftung ein. Der Antrag wird dem Vorstand zur Bewilligung vorgelegt. Unsere Vorstandssitzungen finden zweimal im Jahr statt.
Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bis spätestens sieben Wochen vor der jeweiligen Sitzung zu folgenden Terminen ein:
8. April 2024 (Antragsfrist 19. Februar 2024)
29. November 2024 (Antragsfrist 11. Oktober 2024)
Bitte senden Sie den ausgefüllten Förderungsantrag an folgende E-Mail Adresse:
Vorstand der NORD/LB Kulturstiftung
Stand: Januar 2024
Jörg Frischholz | Dr. Heike Kramer Leiterin Gesellschaftliches Engagement und Veranstaltungsmanagement DSGV, Berlin | Oliver Rasper NORD/LB Hannover |
Kuratorium der NORD/LB Kulturstiftung
Stand: Januar 2024
Dr. Axel Thümler | Cord Bockhop Präsident Niedersächsischer Sparkassenverband, Hannover | Minister Falko Mohrs Niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur |
Rainer Robra | André Schröder Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz |
Geschäftsführung der NORD/LB Kulturstiftung
Stand: März 2022
Anke Blome & Michaela Stamme
Kontakt