Erklärung zur Geldwäschebekämpfung / USA Patriot Act

Bestätigung über Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Allgemeine Bestätigung für Korrespondenzbankkonten der NORD/LB.

Wir, die Norddeutsche Landesbank Girozentrale (NORD/LB), bestätigen hiermit, dass wir ein von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenes Kreditinstitut sind und den aufsichtsrechtlichen Vorschriften der BaFin unterliegen.

Ferner bestätigen wir, dass unserer Bank die Mittel und internen Verfahren zur Verfügung stehen, um Geldwäscheaktivitäten, die Gewinne aus terroristischen Operationen, dem Organisierten Verbrechen oder sonstigen schweren Straftaten zum Gegenstand haben, aufzuspüren und zu verhindern.

Das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) besteht seit 1993 und wurde mehrfach aktualisiert, insbesondere aufgrund der "40 Empfehlungen" der "Financial Action Task Force on Money Laundering" (FATF) sowie der EU-Richtlinie 2015/849 (zuletzt geändert durch die EU-Richtlinie 2018/843) des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Die sich aus dem GwG ergebenden gesetzlichen Pflichten sind in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin erläutert.

Sowohl das GwG als auch die Auslegungs- und Anwendungshinweise verpflichten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, interne Regelungen und Vorkehrungen mit dem Ziel der Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu treffen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen, die auch für unsere ausländischen Niederlassungen und Tochtergesellschaften gelten, ist Bestandteil der Geschäftspolitik der NORD/LB.

Gemäß § 7 Abs. 1 GwG hat die NORD/LB einen Geldwäschebeauftragten bestellt, der für die Durchführung des Geldwäschegesetzes sowie der zu seiner Umsetzung ergangenen Auslegungshinweise verantwortlich ist.

Der Geldwäschebeauftragte hat für die Mitarbeiter der NORD/LB interne Organisations- und Arbeitsanweisungen mit den nach GwG und den internen Grundsätzen zu erfüllenden Pflichten erstellt.

Insbesondere ist eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter über Methoden der Geldwäsche und den Pflichtenkatalog des Geldwäschegesetzes sowie die Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter gewährleistet.

Darüber hinaus prüfen wir die Identität unserer Kunden anhand beweiskräftiger offizieller Dokumente. Sofern wir zur Durchführung von Legitimationsprüfungen verpflichtet sind, stellen wir außerdem den wirtschaftlich Berechtigten fest, d. h. die natürliche(n) Person(en), die Eigentümer einer juristischen Person ist/sind, in dessen/deren Auftrag eine Transaktion erfolgt bzw. der/die an dieser Transaktion als Treugeber beteiligt ist/sind. Sofern Zweifel bestehen, ob die zu identifizierende Person auf eigene Rechnung handelt, oder in Fällen, in denen feststeht, dass sie nicht auf eigene Rechnung handelt, ergreifen wir angemessene Schritte, um Informationen über die tatsächliche Identität der Person zu erlangen, für die der Kunde handelt.

Die interne wie auch die externe Revision überprüfen jährlich, ob die zur Bekämpfung der Geldwäsche in der NORD/LB getroffenen Sicherungsmaßnahmen zweckmäßig und ausreichend sind und der Geldwäschebeauftragte den ihm zugewiesenen Aufgaben nachgekommen ist.

Die NORD/LB verfügt über ein elektronisch unterstütztes Research-System, das kontobasierte Finanztransaktionen auf ungewöhnliche, unregelmäßige und unerwartete Aktivitäten hin überwacht. Verbleiben trotz intensiver Aufklärung und Überwachung der Geschäftsbeziehung und unter Berücksichtigung der Transaktion, der Person des Kunden oder der Herkunft seiner Vermögenswerte weiterhin begründete Zweifel, ob eine Geldwäschehandlung vorliegt, unterlassen wir dieses Geschäft und treffen eine Entscheidung, ob die Geschäftsbeziehung abzulehnen oder abzubrechen ist. Darüber hinaus werden Verdachtsfälle gemäß § 43 GwG der zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchung  gemeldet.

Abschließend bestätigen wir, dass die NORD/LB keine Shell Bank (= Bank, die nicht über eine physische Präsenz verfügt und keiner "regulierten Finanzgruppe" angeschlossen ist) im Sinne des USA Patriot Act ist und dass wir keine Geschäftsbeziehungen zu Shell Banks unterhalten. Unsere bei Korrespondenzbanken geführten Konten werden außerdem nicht für die Bereitstellung von Dienstleistungen für Shell Banks genutzt.

Die NORD/LB hat eine Allgemeine Bestätigung ("Global Certification") vorbereitet, die jedes Finanzinstitut verwenden kann, das der Auffassung ist, eine Bestätigung der NORD/LB oder einer ihrer aufgeführten in- und ausländischen Niederlassungen oder Repräsentanzen gemäß dem USA Patriot Act zu benötigen.
Bitte fordern Sie keine zusätzlichen Bestätigungen bei der NORD/LB oder einer ihrer Niederlassungen an, sondern verwenden Sie die zum Download beigefügten Formulare zum Patriot Act und zu getroffenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention (Wolfsberg Questionnaire).

 


Download:

Patriot Act-Bestätigung der NORD/LB

The Wolfsberg Group - Anti-Money Laundering Questionnaire der NORD/LB

Weitere Hinweise:

Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: Geldwäschebekämpfung

NORD/LB Geldwäschebeauftragter