Sicherungsmechanismen der NORD/LB
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank oder einer Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Auf diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt.
Das Sicherungssystem bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde
- hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten
- mussten noch nie Einleger entschädigt werden
- ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar zu einer Insolvenz gekommen.
Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem. Sollte die Institutssicherung ausnahmsweise nicht greifen, hat der Kunde gegen das Sicherungssystem einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen bis zu 100.000 Euro. Dafür maßgeblich ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe hat einen einheitlichen Stützungsfonds gebildet, der aus 13 funktional miteinander verknüpften Teilfonds besteht:
- elf regionalen Sparkassen-Teilfonds ("Sparkassenstützungsfonds"),
- dem Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen sowie
- dem Teilfonds der Landesbausparkassen
Dieses Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach §43 EinSiG amtlich anerkannt.
Weitere Sicherungsmechanismen
Teilfonds der Landesbanken und Girozentralen
- Bayerische Landesbank, München
- Berlin Hyp Aktiengesellschaft, Berlin
- DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt/Main
- Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe und Mannheim
- Landesbank Berlin AG, Berlin
- Landesbank Hessen-Thüringen –Girozentrale-, Frankfurt/Main und Erfurt
- Landesbank Saar, Saarbrücken
- NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover, Braunschweig und Magdeburg
- Frankfurter Bankgesellschaft (Deutschland) AG, Frankfurt
- Landesbank Berlin Holding AG, Berlin
- Portigon AG, Düsseldorf
- S Kreditpartner GmbH, Berlin
- S Broker AG & CO. AG, Wiesbaden
- Weberbank Actiengesellschaft, Berlin
Elf regionale Sparkassenstützungsfonds
Zum Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe gehören elf Sparkassenstützungsfonds bei den regionalen Sparkassenverbänden:
- Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband
- Ostdeutscher Sparkassenverband
- Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
- Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen
- Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein
- Sparkassenverband Baden-Württemberg
- Sparkassenverband Bayern
- Sparkassenverband Niedersachsen
- Sparkassenverband Rheinland-Pfalz
- Sparkassenverband Saar
- Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Alle Sparkassen einer Region sind Mitglieder des jeweiligen Sparkassenstützungsfonds.
Teilfonds der Landesbausparkassen
- LBS Landesbausparkasse Hessen-Thüringen, Frankfurt/Main und Erfurt
- LBS Landesbausparkasse Süd, Stuttgart und München
- LBS Landesbausparkasse Saar, Saarbrücken
- LBS Landesbausparkasse NordWest, Münster und Hannover
- LBS Landesbausparkasse NordOst, Hamburg, Kiel und Potsdam
Hier erfahren Sie mehr zum Thema "Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe":
https://www.dsgv.de/sparkassen-finanzgruppe/sicherungssystem.html
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